Schutzkonzept


Das Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche steht auch in zwei Versionen als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung, einmal als Komplett-Version und einmal als auf das Wesentliche komprimierte Zusammenfassung zum schnellen Nachschlagen.

Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche als Zusammenfassung
Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche als Komplett-Version

  • Ansprechpersonen:
    Der BC Burg hat sich zur Ernennung von Mitgliedern verpflichtet, die sich zum Thema "Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt" verantwortlich erkennen. Sie sind Kontaktpersonen bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen potenzieller Kindeswohlgefährdung. Dazu besuchen sie regelmäßig Fortbildungen und stehen im engen Kontakt zu den Fachberatungsstellen.
    Die Ansprechpersonen sind:
    • Amir Nakicevic (Telefonnummer: 0171 7322525 , E-Mail: a.nakicevic@bcburg.de)
    • Hanna Kafka (Telefonnummer: 0178 / 2697408 , E-Mail: annahanna@gmx.de)
  • Kooperation:
    Der Verein geht eine Kooperation mit der Jugendhilfe der Stadt Solingen ein. Der Kooperationsvertrag hält die Selbstverpflichtung des Vereins fest, bei "gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Kindeswohls" Maßnahmen einzuleiten, die beispielsweise die Dokumentation sowie die Kontaktaufnahme zu den angeführten Jugendhilfsorganisationen betreffen.
    Folgende Kontakte für eine Beratung stehen zur Verfügung:
    • Jugendamt Solingen; Rathausplatz 1, Zi.0.088; Tel. 0212/2902345 (Fr. Lunau)
    • Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt; Tel. 0212-586118
    • ASD Team (Allgemeiner Sozialer Dienst); Tel. 0212/2905402
  • Verhaltensregeln:
    Die TrainerInnen stimmen den aufgestellten Verhaltensregeln im Umgang mit den Trainierenden zu und tragen für deren Einhaltung Sorge. Sie beinhalten unter anderem, dass körperliche Kontakte, die dem Gegenüber als unangenehm erscheinen, unterlassen werden. Des Weiteren wird bewusst auf gewalttätige, sexistische und unangemessene Umgangsformen und Ausdrucksweisen verzichtet. Die Umkleidekabinen werden im Regelfall nicht betreten.
  • Erweitertes Führungszeugnis:
    Von jedem Mitglied im Verein, das mit Kindern und Jugendlichen im Training zu tun hat, wird vor Beginn der Zusammenarbeit ein Erweitertes Führungszeugnis verlangt. Dieses zeigt im Gegensatz zum Allgemeinen Polizeilichem Führungszeugnis zusätzlich Sexualdelikte an. Personen mit einschlägiger Vorbestrafung werden nicht beschäftigt.
  • Ehrenkodex:
    Die Trainer und Trainerinnen sind mit dem Ehrenkodex des BLV vertraut und haben diesen unterschrieben. Neben Fragen der Privatsphäre und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im sexuellen Sinne, umfasst der Ehrenkodex noch einige weitere Punkte die Kinder- und Jugendarbeit betreffend.
  • Handlungsanweisungen in Krisensituationen:
    Sowohl im Schutzkonzept, als auch im Kooperationsvertrag sind konkrete Handlungsanweisungen für Notsituationen enthalten.
    Insbesondere die Ansprechpersonen sind damit vertraut:
    1. Eine Abschätzung der Kindeswohlgefährdung muss vorgenommen werden. Sogenannte "Gewichtige Anhaltspunkte", die im Schutzkonzept aufgeführt werden, können Auskunft darüber geben.
    2. Kann in interner Absprache der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht ausgeräumt werden, muss eine "Insofern erfahrene Fachkraft" kontaktiert werden.
    3. Nach ausreichender Abschätzung des Risikos ist bei den Personensorgeberechtigten auf Inanspruchnahme von Jugendhilfeleistungen hinzuwirken.
    4. Wird keine einschlägige Verbesserung das Wohl des Kindes betreffend festgestellt, wird der Stadtdienst der Stadt Solingen informiert.