Mitteilung


Änderung im Beitragseinzugsverfahren

Liebe Vereinsmitglieder,

gemäß § 6 unserer Vereinssatzung ist der vierteljährliche Beitrag im Einzugsverfahren zu Beginn eines Quartals fällig. In der Vergangenheit wurde aber der Beitrag immer erst Mitte des Quartals (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) eingezogen.

Wir werden deshalb ab dem 2. Quartal 2009 den Beitragseinzug satzungsgemäß umstellen. Das bedeutet für Euch, dass die Beiträge zukünftig an folgenden Termineneingezogen werden:

15.04., 15.07., 15.10., 15.01.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

Für die Vereinsmitglieder, die sich nicht am Einzugsverfahren beteiligen, ändert sich nichts. Da bleibt es bei der Regelung, dass der Jahresbeitrag in voller Höhe im ersten Monat des Jahres, also im Januar, fällig wird. Diese Vereinsmitglieder bekommen wie bisher eine separate Rechnung zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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